Zentrum für Kriminologische Forschung Sachsen

Projekte

Das ZKFS bekennt sich zu den Grundsätzen der Open Science und versucht, wo möglich, mit höchster Transparenz in Bezug auf die Bereitstellung von frei zugänglichen Forschungsergebnissen, Daten und Forschungsmaterialien zu arbeiten. Dies stärkt die Verlässlichkeit der Wissenschaft und ihren Nutzen für die Gesellschaft.

Evaluation des Sächsischen Justizvollzugs-datenschutzgesetzes

Das Sächsische Justizvollzugsdatenschutzgesetz (SächsJVollzDSG) ist ein rechtliches Instrument, das den Schutz personenbezogener Daten im sächsischen Justiz- und Maßregelvollzug auf gesetzlicher Ebene regelt. Im Zentrum des SächsJVollzDSG stehen verschiedene Bestimmungen und Regelungen, die die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Justizvollzugsumfeld regeln. Dies umfasst unter anderem die Erfassung von Daten bei der Aufnahme von Gefangenen, die Verwaltung von Daten während des Haftzeitraums, den Umgang mit Gesundheits- und Therapiedaten, die Übermittlung von Daten an Dritte sowie die Sicherstellung angemessener technisch-organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Daten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die Auswirkungen des SächsJVollzDSG und dessen praktische Anwendung evaluiert werden. Innerhalb des SächsJVollzDSG ist eine Evaluierung nach Abschnitt 1 §68 gesetzlich vorgesehen. Das Zentrum für kriminologische Forschung Sachsen e.V. wurde von dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung beauftragt, eine unabhängige, wissenschaftliche Evaluation des Gesetzes durchzuführen. Das Projekt wurde durch Mittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts finanziert.

Ziel der Evaluation ist die umfassende Überprüfung der praktischen Anwendung des Gesetzes in der Arbeit im Justizvollzug. Hierbei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Mitarbeiter/innenperspektive gelegt, um Stärken und Schwächen des SächsJVollzDSG in der Praxis aufdecken zu können. Mögliche Optimierungs- und Handlungsempfehlungen bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen und der datenschutzrechtlichen Arbeit in den Berufsfeldern des Justizvollzugs sollen begründet dargestellt und dem SMJusDeG zur Verfügung gestellt werden. 

Das SächsJVollzDSG wird anhand eines multimethodischen Vorgehens, mittels Interviews und einer Fragebogenerhebung unter ausgewählten Mitarbeiter:innen sächsischer Justizvollzugsanstalten, evaluiert.

Projektleitung: Aileen Krumma

Skip to content